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Gesetzgebung

HERSTELLUNG UND OFFIZIELLE ZULASSUNG

Als Mehrheitsmitglied des europäischen Verbandes zur Förderung von Vierrädern, EQUAL (European Quadricycle League, http://www.afquad.com), wendet AIXAM die europäische Richtlinie 2002/24/EG - die die Herstellung und europäische Zulassung von Vierrädern (vierrädrige Kraftfahrzeuge) regelt - buchstabengetreu an. Diese Richtlinie, die drei grundlegende Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit, Leergewicht und maximale Leistung definiert, gilt für "QLEM" (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) und "QLOM" (vierrädrige Schwerlastkraftfahrzeuge).
> Vierrädrige Leichtmotorräder.

Nach der geltenden Gesetzgebung muss ein vierrädriges Leichtmotorrad ein Gewicht von höchstens 350 kg, eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Höchstleistung von 4 kW (5,6 PS) haben. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Mopeds gleichgestellt und können je nach der in den verschiedenen europäischen Ländern geltenden Gesetzgebung ohne Führerschein gefahren werden oder nicht.
> Schwere vierrädrige Motorfahrräder.

Diese Vierradfahrzeuge haben ein Leergewicht, das durch die Vorschriften auf 400 kg für Fahrzeuge zur Personenbeförderung bzw. 550 kg für den Gütertransport begrenzt ist. Der Motor entwickelt eine maximale Leistung von 15 Kw (etwa 20 PS). Sie sind mit Dreirädern und Motorrädern verwandt.

Alle von der AIXAM-Gruppe entwickelten und hergestellten Fahrzeuge erfüllen diese Kriterien.
FAHR- UND FÜHRERSCHEINBEDINGUNGEN

Die europäische Gesetzgebung zu Fahr- und Führerscheinbedingungen basiert auf der Richtlinie 91/439, die die Anforderungen an den Führerschein für verschiedene Klassen von Kraftfahrzeugen, von Zweirädern aufwärts, definiert.

Diese Richtlinie definiert einen Führerschein B1 für schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge, enthält jedoch keine besonderen Bestimmungen für leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Es steht daher jedem europäischen Land frei, das Fahren ohne Führerschein zu erlauben oder nicht.

AIXAM ist mehrheitlich Mitglied des europäischen Verbands zur Förderung von Vierrädern EQUAL (European Quadricycle League, http://www.afquad.com) und wendet die europäische Richtlinie 2002/24/EG - die die Herstellung und die europäische Zulassung von Vierrädern (vierrädrige Kraftfahrzeuge) regelt - buchstabengetreu an. Diese Richtlinie, die drei grundlegende Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit, Leergewicht und maximale Leistung definiert, gilt für "QLEM" (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) und "QLOM" (vierrädrige Schwerlastkraftfahrzeuge).
> Vierrädrige Leichtmotorräder.

Nach der geltenden Gesetzgebung muss ein vierrädriges Leichtmotorrad ein Gewicht von höchstens 350 kg, eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Höchstleistung von 4 kW (5,6 PS) haben. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge sind Mopeds gleichgestellt und können je nach der in den verschiedenen europäischen Ländern geltenden Gesetzgebung ohne Führerschein gefahren werden oder nicht.
> Schwere vierrädrige Motorfahrräder.

Diese Vierradfahrzeuge haben ein Leergewicht, das durch die Vorschriften auf 400 kg für Fahrzeuge zur Personenbeförderung bzw. 550 kg für den Gütertransport begrenzt ist. Der Motor entwickelt eine maximale Leistung von 15 Kw (etwa 20 PS). Sie sind mit Dreirädern und Motorrädern verwandt.

Alle von der AIXAM-Gruppe entwickelten und hergestellten Fahrzeuge erfüllen diese Kriterien.